Steuerrecht

Die Durchführung einer strategischen, geschäftlichen oder vermögensrechtlichen Transaktion sowie die Beantwortung alltäglicher Fragen von Mandanten setzen das Verständnis der Steuervorschriften, die Kenntnis von Reformvorhaben und gute Kommunikation mit der Verwaltung oder bei Steuerprüfungen voraus.

 

Unsere Steuerrechtsabteilung besteht aus Anwälten mit der nötigen Fachkompetenz und mit der Erfahrung aus der Begleitung von nationalen und internationalen Unternehmensgruppen und deren Führungskräften. Sie schenken Ihnen die volle Aufmerksamkeit, um Ihre Anliegen und Erwartungen zu verstehen.

 

Mit einem bereichsübergreifenden und transparenten Ansatz erarbeiten sie klare, sichere, innovative und effiziente Lösungen und setzen diese für Sie um.

Im Rahmen von steuerrechtlichen Prüfungen und Verfahren setzen sie sich mit Entschlossenheit, Geduld und Einfallsreichtum für die Wahrung Ihrer Interessen ein.

Kompetenzen im Detail

Mergers & Acquisitions (M&A)
Besteuerung von Immobiliengeschäften
Besteuerung von Unternehmen
Besteuerung von Privatpersonen
Steuerstreitigkeiten (Unternehmen und Privatpersonen)

Mergers & Acquisitions (M&A)

  • Unterstützung bei der Umsetzung von M&A-Transaktionen (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel), bei der Einbringung von Geschäftsanteilen (apport d’actif) oder bei einer Vermögensvermischung (confusion de patrimoine)
  • Durchführung von Audits und Strukturierung auf nationaler und internationaler Ebene
  • Beratung bei Refinanzierungsgeschäften
  • Kommunikation mit den Steuerbehörden (Genehmigungsanfragen, Steuerbescheide)
  • Strukturierung und Überwachung der Beteiligungen von Führungskräften und Mitarbeitern

Mitglieder des Teams

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