Arbeitsrecht

Unsere Abteilung für Arbeitsrecht betreut sowohl kleine und mittelständische Unternehmen als auch große nationale oder internationale Unternehmensgruppen in äußerst unterschiedlichen Branchen wie Ingenieurwesen, Hoch- und Tiefbau, Industrie, Gastronomie, Immobilien oder Großhandel in ganz Frankreich.

 

Wir begleiten unsere Mandanten bei ihren alltäglichen oder spezifischen Problemen, sowohl beratend als auch im Rahmen von Verfahren vor den Arbeitsrechtsgerichten, Zivilgerichten und Berufungsgerichten.

 

Im Laufe der Jahre haben wir eine besondere Beziehung zu unseren Mandanten aufgebaut und legen großen Wert auf Gründlichkeit, Reaktivität und ein offenes Ohr – allesamt entscheidende Eigenschaften.

 

Wir sind stets am Puls der arbeitsrechtlichen Entwicklungen und bilden uns im Arbeitsrecht ständig fort.

 

Wir arbeiten eng mit den anderen Abteilungen der Kanzlei zusammen, um unseren Mandanten eine umfassende und individuelle Betreuung zu bieten.

Kompetenzen im Detail

Beratung im Individualarbeitsrecht
Kollektivarbeitsrecht
Beratung im Sozialversicherungsrecht
Individuelle oder kollektive Rechtsstreitigkeiten im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Rechtsbeistand im Falle einer Kontrolle durch die Arbeitsaufsichtsbehörde oder die URSSAF
Audits im Bereich Arbeitsrecht

Beratung im Individualarbeitsrecht

  • Abschluss und Durchführung von Arbeitsverträgen
  • Karriereentwicklung und -management
  • Disziplinarrecht
  • Grund- und Zusatzvergütungen
  • Arbeitserlaubnisse für ausländische Mitarbeiter
  • Ermittlungen im Falle von Mobbing oder sexueller Belästigung
  • Rechtliche Begleitung bei der Beendigung von Arbeitsverträgen (betriebs- oder personenbedingte Kündigung, alternative Beendigungsarten, Verhandlungen, Beschäftigungssicherungsplan)

Mitglieder des Teams

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